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Einladung zum Bürgergespräch |
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Wie sieht die Energiezukunft bei uns vor Ort aus? Reden Sie mit!
Podiumsdiskussion zu den Themen Ausbau der Erneuerbaren Energien, Wärmedämmung, Klimaschutzkonzepte, u. a.
Donnerstag, 6. Oktober 2011 um 19 Uhr
Forum am Hofgarten, kleines Forum
Eintritt und Getränke frei
Informationen unter www.lew.de |
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in den Gemeinden Dürrlauingen, Haldenwang und Winterbach Der Ausbau des DSL-Netzes für die Gemeinden Dürrlauingen und Winterbach ist abgeschlossen; für die Gemeinde Haldenwang werden die letzten Arbeiten ebenfalls in Kürze vollzogen sein. Anschlüsse werden schon realisiert. Wer an einem schnelleren Anschluss interessiert ist, auch in der Gemeinde Haldenwang, kann einen Antrag bei der Firma mic-dsl.de GmbH stellen:
Infohotline: 0800/4010900
Telefon: 08272/6097-917
Fax: 08272/6097-918
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: www.mic-dsl.de
Den entsprechenden Auftrag stellt die Firma im Internet bereit, er kann aber auch in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang angefordert werden. Da die Nachfrage sehr hoch ist, muss für die Umstellung eine Wartezeit von ca. 25 Werktagen eingerechnet werden. Vor Kündigung des jetzigen Anschlusses ist eine Rücksprache bei der Firma mic-dsl.de GmbH ratsam.
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Schutz und Haftung bei Rückstau und Überflutung von Gebäuden |
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Sehr geehrte Hauseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte,
nach wissenschaftlichen Erkenntnissen werden extreme Wetterlagen infolge des globalen Klimawandels sehr wahrscheinlich weiterhin zunehmen. Heftige Regenfälle lassen verstärkt Bäche und Flüsse über die Ufer treten und überfordern vor allem bestehende Kanalsysteme. Als kostenloser Ratgeber liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang ein Rückstau - Handbuch sowie die Entwässerungssatzung (EWS) des Abwasserzweckverbandes aus. Sie können die Unterlagen auch bei mir oder in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang anfordern.
| EWS.DOC
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08.08.2011 63.5 KB 73 |
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| satzung_entwaesserungsanlage
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08.08.2011 785.04 KB 83 |
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hier die stets aktualisierte Fassung des Rückstauhandbuches der Fa. AQUA-Bautechnik GmbH aus Köln
Bitte schützen Sie sich in eigener Zuständigkeit gegen heftiges Unwetter. Ohne Schutz gegen Rückstau gewährt Ihnen Ihre Versicherung keinen Versicherungsschutz. Beachten Sie die Haftung, die in den Paragraphen §9 und §18 der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes geregelt ist.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Johann Brendle Verbandsvorsitzender |
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Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. Abschaffung der bisherigen Lohnsteuerkarte
Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z. B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt. Bitte beachten Sie: Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu Ihren Gunsten abweichen, z. B. Eintragung der Steuerklasse I ab 2011, weil die Ehe in 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für die Steuerklasse III weggefallen ist. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahres jedoch entfällt. Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert (z. B. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätteoder Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung), kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung des Freibetrags können Sie beim Finanzamt beantragen. Ab dem Jahr 2012 müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Bei weiteren Fragen erteilen wir Ihnen gerne Auskunft (Fr. Dambacher, Tel. 08222/9676-24 oder Fr. Hesse, Tel. 08222/9676-21). |
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Bücherei Förderungswerk “St. Nikolaus” |
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Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 18:00 - 19:00 Uhr Dienstag: 16:00 - 17.30 Uhr |
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