aus dem Rathaus
Steuer- und Abgabetermine für das 2. Quartal 2010 PDF Drucken E-Mail

Zum 15. Mai werden fällig:
2. Rate Gewerbe- und Grundsteuer, 2. Rate Müllabfuhr, Hundesteuer, 1. Vorauszahlung für die Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren.

 
Bayerische Staatsregierung PDF Drucken E-Mail

Widerspruchsmöglichkeiten gegenüber dem Dienst “Google Street View”

Um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland sicherzustellen, hat sich Google im Jahr 2009 gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zu einer Reihe von Maßnahmen verpflichtet, die noch vor der Veröffentlichung des Bildmaterials umgesetzt werden sollen (http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-street-viewzusage. html).

Unter anderem ist vorgesehen, dass Google Gesichter und Kfz-Kennzeichen von sich aus, also auch ohne Widerspruch der Betroffenen, unkenntlich machen wird. Darüber hinaus haben Anwohner die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Häuser und Grundstücke zu widersprechen. Die Widersprüche können per EMail an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder postalisch an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg” gerichtet werden.

Weitere Informationen zum Thema Street View finden Sie auf der Internetseite des ITBeauftragen der Staatsregierung unter “http://www.cio.bayern.de/internet/cio/4/20158/index.htm”.

Landkreis Günzburg

 
Hundesteuer 2010 PDF Drucken E-Mail

Wegen der Festsetzung der Hundesteuer 2010 sollen sich alle Hundehalter melden, die einen über vier Monate alten Hund besitzen bzw. bei der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang diesen noch nicht gemeldet haben.
Ebenso soll ein Hund bei Verlust oder Besitzerwechsel abgemeldet werden.
Tel-Nr. 08222/9676-35

 
Festveranstaltungen PDF Drucken E-Mail

Aufgrund der Änderung der Verordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung (GewV) sind vor Erteilung einer Gestattung nach § 12 GastG das Jugendamt und die Polizei sowie sonstige berührte öffentliche Stellen 2 Wochen vor Veranstaltung zu beteiligen. Über die genaue Vorgehensweise werden wir noch informiert.
Wird eine Beteiligung der Stellen unterlassen, kann eine Gestattung nicht erteilt werden. Eine Gestattung ist immer dann notwendig, wenn Speisen oder alkoholische Getränke abgegeben werden. Das erweiterte Jugendschutzkonzept 1 + 3 aus 10 ist in allen Mitgliedsgemeinden für Feste einzuhalten.
Bitte denken Sie daran, alle Veranstaltungen mindestens 14 Tage vor Veranstaltung bei der VGem. Haldenwang anzuzeigen.
Weitere Informationen können sie auch auf der Internetseite des Landkreises erfahren: www.landkreis-guenzburg.de/sicherheit oder bei der VGem. Haldenwang, Fr. Hesse, Tel. 08222/9676-21 (vormittags)

 
Beantragung von Ausweispapieren PDF Drucken E-Mail

Die Reisezeit hat wieder begonnen. Aus diesem Anlaß möchten wir darauf hinweisen, daß Sie ihre Ausweispapiere auf ihre Gültigkeit hin überprüfen.
Sollten Sie neue Reisedokumente benötigen, bitten wir, diese rechtzeitig zu beantragen, d.h. mindestens vier Wochen vor Reisebeginn. Dies ist jederzeit während der üblichen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang möglich.

 
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