| 1. Satzung |
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zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Glöttgruppe (BGS-WAS) Auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Zweckverband folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 06.04.2009:
§ 1§ 10 Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung: „(3) Die Gebühr beträgt 1,00 EUR pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“ „(4) Wird ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,00 EUR pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Bei Abgabe ohne Messung durch Zähler wird eine monatliche Pauschale von 11,— EUR erhoben.“ § 2Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Holzheim, 09.12.2011 Käßmeyer, Verbandsvorsitzender |





